Betreibervertretung

Wir übernehmen die Verantwortung für Betreiber von Versammlungsstätten und -flächen. 

Unsere Leistungen:

Nach §38 SBauVO des Landes NRW ist der Betreiber einer Versammlungsstätte für die Sicherheit der Veranstaltungen und die Einhaltung geltenden Rechts verantwortlich. In Anwendung der Sonderbauverordnung auch auf Open-Air Veranstaltungen oder vergleichbare Veranstaltungen im öffentlichen Raum ergibt sich die Notwendigkeit der Benennung eines Verantwortlichen seitens des Betreibers der Immobilie bzw. der Fläche. Die Sicherheit der Gäste und Beschäftigten hat höchste Priorität. Das fordert mehr Eigenverantwortung von Betreibern und Veranstaltern. 

  • Übernahme der Aufgaben und Pflichten des Veranstalters  
  • Qualifizierter Ansprechpartner für Behörden 
  • Treffen von sicherheitsrelevanten Entscheidungen unter Berücksichtigung der Zuständigkeitsbereiche der polizeilichen / nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr, z.B. bei Überfüllung, Wetterbedingter Abbruch, Programmunterbrechung 

Wir setzen Ihre Ideen um.

Unsere erfahrenen Spezialisten stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.