Veranstaltungsleitung

Wir behalten Alles für Sie im Blick.

Unsere Leistungen:

Die Aufgaben und Pflichten eines Veranstaltungsleiters sind gesetzlich nicht einheitlich geregelt, lassen sich aber aus den DGUV Vorschriften 1 und 17, der Musterversammlungsstättenverordnung (MVStättV §§ 38, 40) und der Versammlungsstättenverordnung (VStättV) ableiten. So ist der Veranstaltungsleiter in allererster Linie dafür verantwortlich, die Sicherheit der Veranstaltung und die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten. Wir übernehmen diese Verpflichtung auf Wunsch des Betreibers. Unsere Meister für Veranstaltungstechnik und Veranstaltungsleiter sind erfahrene Fachleute. 

  • Vertretung des Veranstalters vor und während der Veranstaltung 
  • Unsere Veranstaltungsleiter dienen selbstverständlich als Ansprechpartner für Behörden wie z. B. das Ordnungsamt, das Bauamt, das Gesundheitsamt oder die örtliche Polizei 
  • Wir sorgen dafür, dass alle für behördliche Abnahmen erforderlichen Auflagen erfüllt werden und die Veranstaltung reibungslos ablaufen kann
  • Unsere Veranstaltungsleiter kennen nicht nur die Veranstaltungsörtlichkeiten in- und auswendig, sie haben auch zu jeder Zeit den tatsächlichen Stand der einzelnen an der Veranstaltung beteiligten Gewerke im Blick
  • Ständige Kontrolle der Sicherheitsmaßnahmen auf dem Veranstaltungsgelände u.v.m.  

Wir setzen Ihre Ideen um.

Unsere erfahrenen Spezialisten stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.